HBCD steht für Hexabromcyclododecan und ist ein Flammschutzmittel, welches lange in Dämmmaterialien (wie zum Beispiel Styropor) zugeführt wurde. Seit dem Jahr 2015 ist HBCD von der europäischen Chemikalienverordnung REACH verboten worden. Es darf nur noch mit spezieller Zulassung benutzt werden. In Deutschland wird HBCD im Grunde seit 2014 nicht mehr verbaut.

Diese Änderungen in der Chemikalienverordnung haben weitreichende Folgen für den Rückbau solcher Dämmmaterialen. Vor allem die Entsorgung solcher HBDC haltigen Dämmmstoffe ist mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten.

Woran erkenne ich HBDC haltige Stoffe?

HBCD lässt sich optisch nicht identifizieren. Auch der Geruch gibt keinen Hinweis darüber, ob HBCD enthalten ist. Ein möglicher Hinweis kann der „blaue Engel“ sein. Ist ein blauer Engel auf der Dämmplatte abgebildet, ist grundsätzlich kein HBCD enthalten. Dies ist ein Gütesiegel, das der IVH (Industrieverband Hartschaum) eingeführt hat. Darüber hinaus lässt sich HBCD derzeit lediglich mit einem Schnelltest mittels Röntgenfluoreszenzanalyse festgestellen.

Worauf muss ich bei Abbruch oder Rückbau von HBCD haltigen Dämmstoffen achten?

Das Gefährliche von HBCD ist, dass es sich schnell weltweit verteilen und vom Organismus nur sehr schwer abgebaut werden kann. Welche Schäden dabei auftreten können, ist derzeit nicht bekannt. Dadurch ist es sehr schwierig, diesen Stoff wieder aus der Umwelt oder dem Organismus heraus zu bekommen. Um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen, wurden aus diesem Grund HBCD haltige Stoffe von der Europäischen Union verboten. Ob ein Stoff als HBCD haltig eingestuft wird, ist über den Grenzwert von 0,1% HBCD definiert. Überschreitet der stoffliche Anteil den Grenzwert von 0,1%, so ist der Stoff als HBCD haltig einzustufen.

Wie können HBCD haltige Dämmstoffe entsorgt werden?

Die neuen Regelungen für HBCD haltige Stoffen haben anfänglich für große Aufregung gesorgt, da der Einbau solcher Stoffe zwar verboten wurde, es aber keine geordneten Verfahren gab, wie die bereits verbauten Dämmplatten wieder entsorgt werden können.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrheinwestfalen hat nun reagiert und einen Erlass für die Entsorgung mit HBCD haltigen Stoffen herausgebracht. https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/entsorgung_hbcd-haltiger-daemmmaterialien_stand_nov_2016.pdf

 

 

Die wichtigsten Inhalte sind hier zusammengestellt:

  • Auf der Baustelle ist eine Getrennthaltung mit nichtgefährlichen Stoffen nicht geboten
  • Bis zu einem Massenanteil von 3% können HBCD haltige Stoffe mit Gemischten Bau- und Abbruchabfällen entsorgt werden
  • Bis zu einem Volumenanteil von 25 Vol.% können HBCD haltige Stoffe mit Gemischten Bau- und Abbruchabfällen entsorgt werden. Der Volumenanteil ist per Sichtkontrolle zu bestimmen.
  • Bei einem Anteil von 0,5m³ HBCD haltiger Dämmstoffe pro Tonne Baumischabfälle wird der Grenzwert von 0,1% HBCD eindeutig unterschritten. Daher ist in diesem Fall eine Entsorgung als Baumischabfall möglich.
  • HBCD-haltige Dämmmaterialen, die als Monochargen auf der Baustelle gesammelt und verladen werden, dürfen unter der Abfallnummer 17 06 03* „anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält“ entsorgt werden, sofern die Anteile von anhaftenden Abfällen wie Bitumbahnen, Kunststofffolien oder Verputz einen Anteil von 50% nicht überschreiten.
  • Monochargen HBCD haltiger Dämmstoffe mit einem Massenanteil von mehr als 50% und weniger als 97% Anhaftungen können als „Baumischabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten“ entsorgt werden.