Das Abfallrecht ist ein wichtiges und sehr komplexes Thema. Da gerade beim Rückbau sowohl Mineralische als auch nicht Mineralische Baustoffe anfallen, ist die Kenntnis über die rechtliche Entwicklung im Abfallrecht besonders wichtig.

Aus diesem Grund hatte die IHK zu Köln zu dem Thema verschiedene Industrieunternehmen eingeladen um über Neuerung und Änderungen aufzuklären.

Der Referent Dr. Anno Oexle berichtete in einem zwei stündigem Vortrag über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen und Entwürfe die auf Grund von Europäischen Verordnungen in naher Zukunft in Kraft treten werden.

Themen des Vortrages waren unter anderem:

  • Verantwortung und Haftung für die Entsorgung von Abfällen
  • Die Gewerbeabfallverordnung
  • Gewerbliche Sammlung
  • Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
  • Das Verbringungsrecht
  • Das ElektroG
  • Behördliche Kontrollen von Entsorgungsanlagen
  • Mantelverordnung

Vor allem der dritte Entwurf der Mantelverordnung könnte zu einer einheitlichen Regelung für die Verwertung mineralischer Baustoffe führen. Diese würden Änderungen der Grundwasserverordnung, der Deponieverordnung und der Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit sich bringen. Eingebettet wären diese Änderungen in eine neue Ersatzbaustoffverordnung. Wann es zum Abschluss dieses Rechsetzungsverfahrens kommen wird ist nicht absehbar.

Durch unsere Zusammenarbeit mit dem Deutschen Abbruchverband und der intensiven Arbeit der Fachausschüsse, sind wir  stetig bemüht die Interessen der Abbruchbranche auf oberster Ebene zu vertreten und zu gestalten.

 

Steeg Abbruch